Verbotenes Wahlplakat

Freitag, 26.8.
Der Diebstahl eines Plakatträgers mit dem Klaus Steack-Plakat wird festgestellt.
Samstag, 27.8.
Anzeige bei der Polizei
Montag, 28.8.
Pressemitteilung über den Polizeibericht zum Diebstahl
Dienstag, 29.8.
Bei der Polizeistation Haßfurt meldet sich ein CSU-Verantwortlicher, dass er den Plakatständer wegen unzulässiger Wahlwerbung entfernt hat. Er erklärt, dass er den Plakatträger in der Gemeinde abgibt. Der CSU-Funktionär fordert den Sachbearbeiter in der Gemeinde auf, den nochstehenden zweiten Plakatträger mit dem gleichen Steack-Plakat ebenfallszu entfernen. Das zweite Steack-Plakat wird in die Gemeindeverwaltung gebracht.
Donnerstag, 1.9.
Die Aktion wurde nach Rücksprache mit dem Landratsamt Haßfurt, demWahlkreisleiter Bad Kissingen und nach Rücksprache von diesem mit dem Landeswahlleiteramt in München schließlich durchgeführt.
Gemeindesachbearbeiter:
"Habe die Aufforderung des Wahlleiters Krebs erhalten, die Plakate dürfen nicht mehr aufgestellt werden. Falls die Plakatträger abgeholt werden und erneut aufgestellt würden, müssten diese wieder durch die Gemeindeeingezogen werden."
Begründung:
Es darf keine Partei-Negativwerbung auf öffentlichem Grund aufgestellt werden. Es ist nicht ersichtlich, welche Partei das Plakat aufgestellt hat.
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