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7. September 2005

Verbotenes Wahlplakat

Es ist nun knapp 30 Jahre her, als CDU/CSU Mitglieder unter Führung des späteren Bundestagspräsidenten Jenninger am 30.3.1976 Plakate des Künstlers Klaus Staeck während einer Ausstellungin der Parlamentarischen Gesellschaft in Bonn von den Wänden rissen. Ironie der Geschichte: nun passierte ähnliches wieder. Der Wahlblog05 schlildert die Ereignise in einer kurzen Auflistung:

Freitag, 26.8.

Der Diebstahl eines Plakatträgers mit dem Klaus Steack-Plakat wird festgestellt.

Samstag, 27.8.
Anzeige bei der Polizei

Montag, 28.8.
Pressemitteilung über den Polizeibericht zum Diebstahl
Dienstag, 29.8.
Bei der Polizeistation Haßfurt meldet sich ein CSU-Verantwortlicher, dass er den Plakatständer
wegen unzulässiger Wahlwerbung entfernt hat. Er erklärt, dass er den Plakatträger in der Gemeinde abgibt. Der CSU-Funktionär fordert den Sachbearbeiter in der Gemeinde auf, den nochstehenden zweiten Plakatträger mit dem gleichen Steack-Plakat ebenfallszu entfernen. Das zweite Steack-Plakat wird in die Gemeindeverwaltung gebracht.

Donnerstag, 1.9.
Die Aktion wurde nach Rücksprache mit dem Landratsamt Haßfurt, demWahlkreisleiter Bad Kissingen und nach Rücksprache von diesem mit dem Landeswahlleiteramt in München schließlich durchgeführt.

Gemeindesachbearbeiter:
"Habe die Aufforderung des Wahlleiters Krebs erhalten, die Plakate dürfen nicht mehr aufgestellt werden. Falls die Plakatträger abgeholt werden und erneut aufgestellt würden, müssten diese wieder durch die Gemeindeeingezogen werden."

Begründung:
Es darf keine Partei-Negativwerbung auf öffentlichem Grund aufgestellt werden. Es ist nicht ersichtlich, welche Partei das Plakat aufgestellt hat.