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30. Januar 2008

Abgemahnte Antiquare

Für Irritationen unter den antiquarischen Online-Buchhändlern sorgt seit Ende 2007 eine Welle von Abmahnungen wegen des Anbietens von indizierten Büchern in ihren Datenbanken.

Was vor 25 Jahren als jugendgefährdend galt, mag es zwar heute nicht mehr wirklich sein, aber so lange bleiben die damals indizierten Titel auf dem Index und dürfen nicht öffentlich beworben oder frei verkauft werden.

Findige Anwälte haben im kostenpflichtigen Abmahnen solcher Verstöße einen lukrativen Markt entdeckt, kurz bevor die Verjährungsfrist greift. Es sollen über 300 Buchhändler abgemahnt worden sein.

Denn wenn ein Antiquar solche Titel im Programm hat, verstoße er nicht nur gegen das Jugendschutzrecht, sondern verschaffe sich auch einen Wettbewerbsvorteil gegenüber den Händlern, die sich an die Bestimmungen halten.

Und das kann teuer werden. Auch wenn die alten „Schmuddelbücher“ nur für ein paar Euro feilgeboten werden, kommen schnell ein paar Tausend Euro Streitwert und entsprechende Gerichts- und Anwaltskosten zusammen. Außerdem verschicken die Anwälte Unterlassungserklärungen, die eine Vertragsstrafe von rund EUR 5.000,- vorsehen, sollte der Antiquar künftig wieder indizierte Bücher im Programm haben. Das bedeutet, die gesamten Lagerbestände müssen überprüft werden, ob sich darunter welche der rund 700 indizierten Bücher befinden. Denn jeder Fehler kann richtig kosten.