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6. September 2006

Im Rechtsstreit verlaufen

Das Werbeverbot für "bet and win" hat, wie der WDR berichtet eine Jogger in Dortmund aus seinem Laufrythmus gebracht. Die Polizei in Dortmund nimmt das Werbeverbot nämlich sehr ernst, wie ein Jogger jetzt erfahren musste. Er wurde während seines Lauftrainings von der Polizei gestoppt und auf das Werbeverbot hingewiesen. Als der Mann verdutzt nachfragte, ob er denn nackt weiterlaufen solle, ließ der Polizist Gnade vor Recht walten, machte eine Ausnahme und ließ den Jogger laufen. Eine Ausnahme sei allerdings auch das Verhalten des Beamten gewesen, so die Dortmunder Polizei am Montag. Ein Sprecher sprach von einem "bedauerlichen Einzelfall." Der Beamte habe keinen Grund gehabt, einzuschreiten. Im NRW-Innenministerium wies eine Sprecherin allerdings darauf hin, dass Wettwerbung auf privaten T-Shirts im Prinzip genauso verboten sei, wie auf Trikots von Fußballbundesligisten. Die Aufschrift bwin auf Fußballtrikots - etwa auf denen von Werder Bremen - sorgt derzeit für viel Wirbel. bwin ist die Abkürzung für den privaten Anbieter von Sportwetten bet and win - und es ist verboten, für solche Anbieter zu werben. Sagt das Bundesverfassungsgericht.