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17. März 2006

Einfach nur vergessen?

Momentan wird überlegt, den amerikanischen Horror-Streifen "Night Life" (USA 1988) als Exponat in das Zensurmuseum aufzunehmen. Dafür wird er in eine Short-List aufgenommen, in der alle potentiellen Neuzugänge bearbeitet werden. Es werden alle relevanten Informationen zusammengetragen und später wird entschieden, ob er sämtliche Anforderungen, die ein Museumsstück erfüllen muß, erfüllen kann.

"Night Life" ist vom AG Bochum seit dem 28.11.1990 (Az.: 29 Cs/39 Js 1050/89) offiziell als beschlagnahmd und somit als verboten deklariert wurden.
Um was es im Streifen geht könnten Sie hier oder auch da erfahren. Es scheint wieder mal ein typischer Fall des Vergessens oder des Vergessen Wollens zu sein. Seit mehr als 15 Jahren darf die Sache nicht ans Tageslicht. Dabei könnten ein paar Schnitte die Bundesprüfstelle bzw. die Staatsanwaltschaft beruhigen und eine FSK 18 Version zum Vorschein bringen. Aber nein, das Werk ist immer noch unzugänglich. Manchmal kommt das Gefühl auf, die BPjM und eifrige Juristen haben gar kein Interesse, einmal Verbotenes irgendwann wieder zuzulassen. Bspw. wenn sich die Zeiten geändert haben, denn heute erscheinen Titel, mit FSK 16 Zulassung, die wesentlich "gefährlicher" wirken. Begründet wurde das Verbot von "Night Life" mit dem § 131 StGB, der die unmenschliche Gewaltdarstellung unter Strafe stellt. Sicher ist der Film gewaltdarstellend, aber sicher nicht in einem Ausmaß, der die Gewaltorgien in anderen Filmen übersteigt. Ergo: die Bequemlichkeit der Behörden, Fälle neu zu bewerten und die Menschen vor solchen Dingen dauerhaft zu schützen, ist weit verbreitet. Jetzt ist nur noch zu überlegen, ob das eine museumsrelevante Story zu diesem Exponat sein könnte.

1 Comments:

  • einen Bericht über tanz der teufel wäre besser gewesen.

    By Anonymous Anonym, at 13:19  

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