Innenminister Schilly bekräftigte auf dem aktuellen Kongress des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger die Vorgehensweise im Fall "Cicero", über den wir bereits im September 2005 berichteten. Mit den Worten "Weder die Verfassung noch die Gesetze kennen eine Freizeichnung des Journalisten von den Gesetzen. Und das gelte vor allem für solche Pressevertreter die Beilhilfe zum Geheimnisverrat leisten"." Am Montag, den 12. September 2005 durchsuchten Staatsanwalt und Polizeibeamte die Redaktionsräume von "Cicero" und die Privatwohnung eines Ihrer Mitarbeiter, Bruno Schirra. Der hatte in einem im April 2005 erschienen Artikel im Magazin "Cicero" nachrichtendienstliche Quellen zitiert und sich nach Ansicht staatlicher Gesetzeshüter somit des Geheimnisverrates schuldig gemacht. Die taz schreibt dazu: Die Aktion, laut Spiegel selbst von Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm als "Angriff auf die Pressefreiheit" gebrandmarkt, trifft nicht nur weiterhin Schilys ungeteilte Zustimmung: "Es wäre ein großer Denkfehler, das als Beschneidung der Pressefreiheit zu sehen." Denn die "Wächterfunktion der Presse" bedeute nun mal nicht, "dass jede geheime staatliche Unterlage weitergegeben werden kann". Schilly weiter: "Wir lassen uns nicht das Recht des Staates nehmen, seine Gesetze durchzusetzen."
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1 Comments:
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Anonym, at 10:28
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