Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) hat Ende 2005 den Film "Guinea Pig 2" mit einem strafrechtlichen Verbreitungsverbot indiziert. Damit unterliegt das Werk einem generösen Werbeverbot. Der 1985 in Japan produzierte Streifen gilt bei Hobby-Horror-Fans als einer der brutalsten seiner Art. "Guinea Pig 2" erschien unter dem Label Mad Vision und kann zu den so genannten Splatter-Filmen gerechnet werden. Diese zeichnen sich durch die besondere Hervorhebung von Grausamkeitsdarstellungen aus. Blut und Gewaltakte etc. werden einer tieferen Dramaturgie vorangestellt. Die Handlung des Streifens dreht sich darum, dass ein psychisch gestörter Mann nachts eine Frau entführt, sie mit zu sich nach Hause nimmt, dort auf ein Bett fesselt und sie grausamen Folterungen auszusetzen. Unter Fachkonsumenten wird der Film als Klassiker unter den Spaltterfilmen gesehen. Der Film wurden neben anderen offen angebotenen Titeln bereits mehrfach beschlagnahmd (bspw. Ende April 2004 in Bayern). Die Bundesprüfstelle indiziert lediglich Medien, um Beschlagnahmungen und Verbote zu verhängen, muß jeweils ein Gericht tätig werden. Das gleiche Schiksal ereilte den Film Ichi The Killer erschienen bei Raptor Film. Es wurden weiterhin folgende Computerspiele indiziert: Blood Rayne 2 (engl., US-Version); Majesco Games, Edison/USA - F.E.A.R. (engl. Singleplayer Demoversion); Vivendi Universal, Los Angels/USA - Hellforces (engl. Version für Vertrieb in GB) PC-CD-ROM; GMX Media, London/GB - Predator Concrete Jungle (engl. Version für Europa) XBox; Vivendi Universal, Los Angels/USA - Quake 4 (engl. Version für den Vertrieb in Europa bzw. den USA) PC-CD-ROM; Activision - Quake 4 – Special Edition (engl. Version für den Vertrieb in Europa bzw. den USA) PC-CD-ROM; Activision - Total Overdose (multilinguale Version für Europa) PC-DVD-ROM; Eidos, Hamburg - Unreal Championship 2 - The Liandri Conflict (multilinguale Version für Europa) XBox; Midway Games, London/GB
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