Wir sind umgezogen
Als Bestandteil von "Censura - Museum für Kunst- & Pressefreiheit" wird Deutschlands erstes Blog zum Thema Zensur wir HIER weitergeführt.
Darf der richtige Name oder nur der Deckname eines ehemaligen (inofiziellen) Mitarbeiters der Staatssicherheit in einer Ausstellung genannt werden? Das hatte das Landgericht Zwickau zu entscheiden. Der Justiz oblag es, zwischen den beiden Rechtsgütern Meinungsfreiheit und Schutz der Persönlichkeit abzuwägen. Gesieget hat vorläufig die Meinungsfreiheit.
Der Tagesspiegel beginnt einen Bericht über eine Stuttgarter Ausstellung zum NS-Propagandafilm "Jud Süss" mit den Worten "Darf ein Museum üble Nazi-Propaganda ausbreiten?". Interessanterweise scheint man sich beim Tagesspiegel nicht genügend informiert zu haben. Das Grundgesetzt stellt fest, dass eine Zensur nicht stattfindet und die Forschung und Lehre frei sei. Ein Museum ist eine Einrichtung, die sich den Grundsätzen des Forschens, Sammelns und Bewahrens verpflichtet hat. Also darf sie auch derartiges Filmmaterial dokumentieren. Zumal dies nicht ohne die vorgeschrieben Auflagen geschieht, die eine Aufführung dieses nationalsozialistischen Machwerks lediglich in geschlossen Veranstaltungen mit begleitender Moderation zuläßt.
Das unter Antisemitismus-Verdacht stehende Kinderbuch "Wo bitte geht's zu Gott?, fragte das kleine Ferkel" kommt nun doch nicht auf die Indizierungsliste der Bundesprüfstelle. Das betreffende Buch sei zwar religionskritisch, doch richtet sich diese Kritik in gleicher Weise nicht nur gegen das Judentum, sondern auch gegen den Islam und das Christentum. Doch Religionskritik sei kein Bewertungskriterium für eine potentielle Jugendgefährdung, die aber die Bundesprüfstelle zu beurteilen hatte. Autor Schmidt-Salomon (Bild links) nennt den Freispruch des Buches denn auch einen "Sieg des gesunden Menschenverstandes". Bleibt abzuwarten, ob weitere juristische Maßnahmen, wie Strafanzeigen wegen Gotteslästerung, das Buch weiter in die Schlagzeilen bringt.
Aus Anlaß des SID (Safe Internet Day) meldete sich Bayerns Familienministerin Christa Stewens zu Wort und fordert mehr Sicherheit im Internet. Insbesondere der Zugang zu gewaltdarstellenden und pornografischen Seiten sei für Kinder und Jugendliche zu einfach. Die Initiative jugendschutz.net sieht das ähnlich, schließlich wurde hier allein im Januar 2008 ein neuer Beschwerderekorde besorgter Internetuser gemeldet. Vor acht Jahren hatte jugenschutz.net innherhalb von 12 Monaten gerade mal so viele Beanstandungen bearbeitet, wie alleine in den ersten vier Wochen des Jahres 2008.
Die Erzdiözese Rottenburg-Stuttgart hat nun Strafanzeige wegen des religionskritischen Kinderbuches „Wo bitte geht’s zu Gott?“ erstattet. Die Diözese begründete die Anzeige wegen Volksverhetzung u.a. damit, dass das Buch antisemitisch sei. Es verfolge die Absicht, Kindern den Gottesglauben als unsinnig zu erklären. Dabei handle es sich eine extrem diffamierende und mit blasphemischen Äußerungen versehene Karikierung der Religionen, so die Diözese. Nach Ansicht des Bistums wird der Protagonist des jüdischen Glaubens in einer Weise karikiert, die bei Kindern „schlimmste antisemitische Ressentiments“ begründen kann. Dies sei inakzeptabel.
Die momentan in der Diskussion befindliche Indizierung des Kinderbuches "Wo bitte geht´s zum Lieben Gott?" soll durch eine Unterschriftensammlungsaktion verhindert werden. Über 3500 Gegnern des Indizierungsverfahrens haben sich bisher unter der Website http://www.ferkelbuch.de eingefunden und mit ihrem Namen die Publikationsfreiheit für dieses relegionskritische Werk gefordert.