Eine ziemliche Angeberei
Im September 2005 spukte ein Gespenst durch die Republik: der Untergang der Pressefreiheit. Ausgelöst wurde dieser Abgesang auf den Artikel 5 des Grundgesetzes durch die Vorfälle um das Magazin "Cicero" und einem seiner Mitarbeiter, Bruno Schirra. Wir berichteten ausführlich darüber. Doch nun wird die für scheintot erklärte Freiheit des Wortes wieder zu neuem Leben erweckt. Peter Philipp kommentiert bei der Deutschen Welle den Fall "Cicero"und sieht die ganze Geschichte weniger dramatisch. Der Redakteur Bruno Schirra hatte in einem Artikel im Magazin "Cicero" über den weltweit gesuchten Terroristen Abu Mussab al-Sarkawi geheimdienstliche Quellen zitiert. Staatsanwaltschaft und Polizei durchsuchten daraufhin die Redaktion und die Privatwohnung des Journalisten, schließlich ging es um den strafrechtlichen Vorwurf des Geheimnisverrates. Diese Aktion rief Empörung insbesondere auf journalistischer Seite hervor. Peter Philipp beleuchtet den Vorfall etwas anders. In seinem Kommentar mahnt er bereits in der Überschrift an " Auch Journalisten sind dem Gesetz verpflichtet". Seiner Meinung nach sabotiert der "Cicero"-Artikel durch das Verwenden von nachrichtendienstlichen Erkenntnissen, die der Geheimhaltung unterliegen, womöglich Fahndungsmaßnahmen und gefährden dadurch Menschenleben. Journalisten dürften laut Gesetz insbesonders aus frei zugänglichen Quellen schöpfen. Top-Secret Akten sei jedoch nicht zu diesen Quellen zu zählen: "Freiheit bedeutet nämlich auch Verpflichtung und Verantwortung. Denn absolute Freiheit wäre Chaos. In jedem Bereich. Auch dem der Medien. Hiermit soll dem investigativen Journalismus kein Grab geschaufelt werden, der sich immer wieder als Korrektiv der Politik erwiesen hat" kommentiert Philipp den "Cicero"-Fall. Er kommt schlußendlich zu der Überlegung, dass die Verwendung und Bennung der besagten Geheimunterlagen über den Top-Terroristen, dem Magazin "Cicero" für die eigene Profilierung dienlich war und man mit Geheimmaterial angeben wollte.
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