zensur-blog.de

10. Februar 2009

Wir sind umgezogen

Als Bestandteil von "Censura - Museum für Kunst- & Pressefreiheit" wird Deutschlands erstes Blog zum Thema Zensur wir HIER weitergeführt.

23. April 2008

Formaler Sieg für die Medienfreiheit

Darf der richtige Name oder nur der Deckname eines ehemaligen (inofiziellen) Mitarbeiters der Staatssicherheit in einer Ausstellung genannt werden? Das hatte das Landgericht Zwickau zu entscheiden. Der Justiz oblag es, zwischen den beiden Rechtsgütern Meinungsfreiheit und Schutz der Persönlichkeit abzuwägen. Gesieget hat vorläufig die Meinungsfreiheit.

Die unter dem Titel "Christliches Handeln in der DDR" konzipierte der ehemalige Pfarrer Edmund Käbisch eine Wanderausstellung, in der auch die Tätigkeiten eines gewissen IM "Schubert" dargestellt wird. Dieser hatte verdeckt über Tätigkeiten in christlichen Gemeinden der DDR an das MfS berichtet. Anfang März 2008 erhielt Ausstellungsmacher Käbisch kurzerhand eine Einstweilige Verfügung. Ihm wurde gerichtlich untersagt, "Schubert" bei seinem richtigen Namen zu nennen. Edmund Käbisch mußte daraufhin die entsprechenden Stellen auf den Schautafeln schwärzen.

Doch diese Zensurmaßnahme wurde lediglich bis zum entgültigen Urteil des Falles angeordnet. Mit Spannung sah man dem Schiedsspruch des Zwickauer Landgerichts entgegen, geht es doch hier um einen wichtigen Meilenstein in der weiteren Aufbereitung der DDR-Vergangenheit. Die Richter gaben der Offenlegung des bürgerlichen Namens des Stasi-Spitzels grünes Licht. Doch wiederum nur vorläufig, bis eine weitere Instanz sich der sache annimmt und entscheidet, denn man erkannte, dass hier die Falschen angeklagt wurden. Nicht der Urheber der Ausstellung, Edmund Käbisch, sondern die Stadt Reichenbach wurde vor Gericht gebracht. Aufgrund dieser Tatsache wurde die eigentliche Fragestellung offen gelassen, ob hier die Meinungsfreiheit oder der Persönlichkeitsschutz höher zu bewerten sei. Ein entgültiger Richterspruch wird wohl erst in der nächsten Instanz erfolgen.

Der ehemalige Stasi-Zuträger jedenfalls nutzt die rechtsstaatlichen Mittel konseqount aus, um seine düstere Vergangenheit weiter zu verschleiern. Über seinen Anwalt hat er bereits verlauten lassen, erneut eine Verfügung zu beantragen, sollte sein name nach dieser Entscheidung in die Öffentlichkeit gelangen.

10. April 2008

"Jud Süss" und das Haus der Geschichte Baden-Württemberg

Der Tagesspiegel beginnt einen Bericht über eine Stuttgarter Ausstellung zum NS-Propagandafilm "Jud Süss" mit den Worten "Darf ein Museum üble Nazi-Propaganda ausbreiten?". Interessanterweise scheint man sich beim Tagesspiegel nicht genügend informiert zu haben. Das Grundgesetzt stellt fest, dass eine Zensur nicht stattfindet und die Forschung und Lehre frei sei. Ein Museum ist eine Einrichtung, die sich den Grundsätzen des Forschens, Sammelns und Bewahrens verpflichtet hat. Also darf sie auch derartiges Filmmaterial dokumentieren. Zumal dies nicht ohne die vorgeschrieben Auflagen geschieht, die eine Aufführung dieses nationalsozialistischen Machwerks lediglich in geschlossen Veranstaltungen mit begleitender Moderation zuläßt.

Die informative Ausstellung hat sich zum Ziel gesetzt, die perfide Strategie des Films zu entlarven und gewährt einen aufschlußreichen Blick "hinter die Kulissen" und in die Enstehungsgeschichte des Films.

Die Ausstellung ist noch bis zum 8. August 2008 geöffnet.

27. März 2008

Keine Indizierung für Religionsschweinereien

Das unter Antisemitismus-Verdacht stehende Kinderbuch "Wo bitte geht's zu Gott?, fragte das kleine Ferkel" kommt nun doch nicht auf die Indizierungsliste der Bundesprüfstelle. Das betreffende Buch sei zwar religionskritisch, doch richtet sich diese Kritik in gleicher Weise nicht nur gegen das Judentum, sondern auch gegen den Islam und das Christentum. Doch Religionskritik sei kein Bewertungskriterium für eine potentielle Jugendgefährdung, die aber die Bundesprüfstelle zu beurteilen hatte. Autor Schmidt-Salomon (Bild links) nennt den Freispruch des Buches denn auch einen "Sieg des gesunden Menschenverstandes". Bleibt abzuwarten, ob weitere juristische Maßnahmen, wie Strafanzeigen wegen Gotteslästerung, das Buch weiter in die Schlagzeilen bringt.

14. Februar 2008

Kindersicherung fürs Internet

Aus Anlaß des SID (Safe Internet Day) meldete sich Bayerns Familienministerin Christa Stewens zu Wort und fordert mehr Sicherheit im Internet. Insbesondere der Zugang zu gewaltdarstellenden und pornografischen Seiten sei für Kinder und Jugendliche zu einfach. Die Initiative jugendschutz.net sieht das ähnlich, schließlich wurde hier allein im Januar 2008 ein neuer Beschwerderekorde besorgter Internetuser gemeldet. Vor acht Jahren hatte jugenschutz.net innherhalb von 12 Monaten gerade mal so viele Beanstandungen bearbeitet, wie alleine in den ersten vier Wochen des Jahres 2008.

Der Knackpunkt ist, dass nicht allein Filtersoftware und andere restriktive Maßnahmen hilfreich sind, die Jugend vor entsprechenden Inhalten zu schützen. Auch die Erziehungsberechtigten sollten in der Sorgfaltspflicht stehen, den minderjährigen Nachwuchs jugendgefährdende Inhalte vorzuenthalten. Alles auf die Betreiber und die Provider abzuwälzen ist sicher nicht hilfreich. Eine kreative Kampagne zur Steigerung der Medienkompetenz der Eltern, sollte die gebetsmühlenartige Forderung nach Internetzensur ersetzen oder zumindest ergänzen.

11. Februar 2008

Strafanzeige gegen Kinderbuch

Die Erzdiözese Rottenburg-Stuttgart hat nun Strafanzeige wegen des religionskritischen Kinderbuches „Wo bitte geht’s zu Gott?“ erstattet. Die Diözese begründete die Anzeige wegen Volksverhetzung u.a. damit, dass das Buch antisemitisch sei. Es verfolge die Absicht, Kindern den Gottesglauben als unsinnig zu erklären. Dabei handle es sich eine extrem diffamierende und mit blasphemischen Äußerungen versehene Karikierung der Religionen, so die Diözese. Nach Ansicht des Bistums wird der Protagonist des jüdischen Glaubens in einer Weise karikiert, die bei Kindern „schlimmste antisemitische Ressentiments“ begründen kann. Dies sei inakzeptabel.

6. Februar 2008

Unterschriftenaktion für das Ferkelbuch

Die momentan in der Diskussion befindliche Indizierung des Kinderbuches "Wo bitte geht´s zum Lieben Gott?" soll durch eine Unterschriftensammlungsaktion verhindert werden. Über 3500 Gegnern des Indizierungsverfahrens haben sich bisher unter der Website http://www.ferkelbuch.de eingefunden und mit ihrem Namen die Publikationsfreiheit für dieses relegionskritische Werk gefordert.

Unter der Überschrift "Rettet das kleine Ferkel" und der Impressungsangabe (Herbert Steffen (1. Vorsitzender)Giordano Bruno Stiftung; Johann Steffen Straße 1; 56869 Mastershausen) sind darüber hinaus zusätzliche Informationen zu diesem Fall verfügbar.