Der Haken mit dem Hakenkreuz
Eigentlich wollten wir vor ein paar Tagen im Zusammenhang mit dem Wahlerfolg der NPD auf die Problematik verbotenen Symbolik in diesem Land hinweisen. In unserem Beitrag "Gib uns ein Zeichen" haben wir dann versucht, genauer zu erklären, warum es in unserem Land möglich ist, dass es s.g. verfassungsfeindliche Symbole gibt und wie diese überhaupt aussehen. Und siehe da, der Zensurblog ist wiedermal auf der Höhe der Zeit, denn die Sache mit dem Hakenkreuz hat an Aktualität gewonnen. Diesmal geht es aber nicht darum, dass es Rechtsradikalen verboten wird ein nationalsozialistisches Sysmbol zu zeigen, sondern auch Nazigegnern soll es untersagt werden, faschistische Zeichen in der Öffentlichkiet zur Schau zu stellen, auch wenn diese verändert sind, selbst ein durchgestrichenes Hakenkreuz, das sich gegen den Faschismus wendet.In Stuttgart hat heute, begleitet von Solidaritätsbekundungen u.a. in Form von Plakaten vor dem Gerichtsgebäude, der Prozess gegen einen Versandhändler begonnen, dem das Verwenden und der Vertrieb von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vorgeworfen werden. Nein, der Mann ist kein Alt- oder Neunazi, er ist Nazigegener. Jürgen Kamm aus Winnenden in Baden-Württemberg betreibt unter der Adresse www.nix-gut.de einen kleinen Internethandel für punkige Produkte. Darunter befinden sich auch etliche symbolträchtige Artikel. Bezeichnenderweise solche, die ein verfassungsfeindliches Symbol beinhalten. Logisch! Wie anders könnte ein Antifaschist seine Antihaltung auch besser und schneller vermitteln, als durch knappgehaltene Zeichenbotschaften. Ein durchgestrichenes Hakenkreuz ist ideal dafür. Nur hat er sich damit scheinbar strafbar gemacht. Scheinbar? In einem ähnlichen Fall gegen einen Studenten, der ein durchgestrichenes Hakenkreuz trug, wurde dieser freigesprochen. Fleißige Staatsanwälte lassen aber niemals locker. So wird nun nicht mehr gegen arme Studenten sondern gegen aktive Händler vorgegangen.
Oberstaatsanwalt Bernhard Häussler sagte vor der Verhandlung: "Wir bestrafen nicht die Gesinnung, sondern die Tat." Verteidiger Thomas Fischer hingegen berief sich auf die Rechtsprechung des BGH, nach der das Verwenden von Abbildungen, die objektiv den Nationalsozialismus nicht befürworten, nicht strafbar ist. Ein juristisches Dilemma. Wahrscheinlich geht die Sache ohne größere Strafen für den Händler aus. Die Staatsanwaltschaft sieht beim Verwenden (egal auf welche Art und Weise) jedenfalls das "Gewöhnen an solche Symbole". Haben wir uns durch die vielen Dokumentationen über das "Dritte Reich" im Fernsehen, Kino in Büchern und Zeitschriften nicht schon längst an die Zeichen der Nationalsozialisten gewöhnt?





