Der Haken mit dem Hakenkreuz

In Stuttgart hat heute, begleitet von Solidaritätsbekundungen u.a. in Form von Plakaten vor dem Gerichtsgebäude, der Prozess gegen einen Versandhändler begonnen, dem das Verwenden und der Vertrieb von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vorgeworfen werden. Nein, der Mann ist kein Alt- oder Neunazi, er ist Nazigegener. Jürgen Kamm aus Winnenden in Baden-Württemberg betreibt unter der Adresse www.nix-gut.de einen kleinen Internethandel für punkige Produkte. Darunter befinden sich auch etliche symbolträchtige Artikel. Bezeichnenderweise solche, die ein verfassungsfeindliches Symbol beinhalten. Logisch! Wie anders könnte ein Antifaschist seine Antihaltung auch besser und schneller vermitteln, als durch knappgehaltene Zeichenbotschaften. Ein durchgestrichenes Hakenkreuz ist ideal dafür. Nur hat er sich damit scheinbar strafbar gemacht. Scheinbar? In einem ähnlichen Fall gegen einen Studenten, der ein durchgestrichenes Hakenkreuz trug, wurde dieser freigesprochen. Fleißige Staatsanwälte lassen aber niemals locker. So wird nun nicht mehr gegen arme Studenten sondern gegen aktive Händler vorgegangen.
Oberstaatsanwalt Bernhard Häussler sagte vor der Verhandlung: "Wir bestrafen nicht die Gesinnung, sondern die Tat." Verteidiger Thomas Fischer hingegen berief sich auf die Rechtsprechung des BGH, nach der das Verwenden von Abbildungen, die objektiv den Nationalsozialismus nicht befürworten, nicht strafbar ist. Ein juristisches Dilemma. Wahrscheinlich geht die Sache ohne größere Strafen für den Händler aus. Die Staatsanwaltschaft sieht beim Verwenden (egal auf welche Art und Weise) jedenfalls das "Gewöhnen an solche Symbole". Haben wir uns durch die vielen Dokumentationen über das "Dritte Reich" im Fernsehen, Kino in Büchern und Zeitschriften nicht schon längst an die Zeichen der Nationalsozialisten gewöhnt?