28. September 2005
27. September 2005
Schilly schlägt zurück
26. September 2005
Nicht für Kinder & Jugendliche
Wir berichteten bereits im Juli 2005 über die Indizierung von Tonträgern des Berliner Labels Aggro durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien. Ende September geht die Sache in eine neue Runde: wie das Branchenportal Musikwoche berichtete, landeten mittlerweile weitere Tittel der Hip-Hop-Schmiede auf dem Index. Die Werke "Maske" von Sido und "Vom Bordstein bis zur Skyline" von Bushido, sowie der Label-Sampler Aggro Ansage Nr. 4" dürfen nicht an Kinder und Jugendlcihe unter 18 Jahren verkauft werden. Weiterhin ist es untersagt, die Tonträger offen zu bewerben und im Versandhandel anzubieten. Indizierungen wirken sich nicht selten einerseits bekanntheitsfördernd aus, andererseits entstehen durch den Handel unterm Ladentisch weniger Umsätze als bei einem öffentlichen Verkauf. Die Indizierung ist ab 30.9.2005 rechtskräftig.
23. September 2005
Blutiges Theater
22. September 2005
Pornofilm auf dem Oktoberfest
Zensur als Marketingfälschung
Soweit so gut. Der Redaktion des Zensurblogs recherchierte etwas genauer und stellte schnell fest, das es sich bei dieser "Zensuraktion" um eine Fälschung handelt. Weder das Land Mauranien existiert, noch ist der auf einigen Internetseiten abgedruckte Brief des Kulturattachés echt. Es handelt sich lediglich um eine Marketingaktion, die das Computerspiel bekannt machen und erfolgreich vermarkten soll. Dennoch findet sich der Bericht ungeprüft und ohne Hinweis auf eine Fälschung über das vermeintliche Spieleverbot auf diversen Nachrichtenseiten im Internet...
21. September 2005
Die Zensur ist der falsche Weg
20. September 2005
Indiziertes Album der Ärzte
Jahrestagung der Prüfstelle
18. September 2005
Nur für Erwachsene
Die Stiftung Saarlänischer Kulturbesitz veranstaltet unter dem Motto "Nur für Erwachsene" im Deutschen Zeitungsmuseum noch bis zum 30. Oktober 2005 eine Ausstellung mit zensierten oder verbotenen Plattencovern. Die Vernissage vermittelt einen bleibenden Eindurck dessen, was in fast 50 Jahren nicht veröffentlicht werden durfte. Neben staatlichen oder kirchlichen Verboten werden auch Verbotsandrohungen und Formen der Selbstzensur dokumentiert. Im Blickpunkt steht dabei ins besondere die Bundesrepublik aber auch internationale Fälle der Zensur. Die Ausstellung dokumentiert den seitdem stattfindenden Wertewandel in der Gesellschaft äußerst anschaulich. Beispiele mit zensierten bzw. verbotenen Covern bietet Bild in einer Galerie im Internet.
16. September 2005
Zensierter Wahlkampf?!
15. September 2005
Angriffe auf die (Presse) Freiheit
14. September 2005
Razzia wegen Geheimnisverrates
13. September 2005
Bombenbastler im Internet
Ungekürzter Horror
12. September 2005
(Ganz) Böhse Onkelz
Erstaunlicherweise bleibt hingegen die sogenannte "Schulhof-CD", über die wir bereits berichteten, dagegen von einer Indizierung unbehelligt. Sie ist weiterhin für Jugendliche verfügbar. Die CD, die den Titel "Anpassung ist Feigheit. Lieder aus dem Untergrund" trägt, beinhaltet insgesamt 20 Songs von Bands wie Noie Werte, Aryan Brotherhood oder Stahlgewitter. Durch den integrierten Multimedia-Content werden dazu Links und Kontaktdaten zu rechtsradikalen Verbänden und Organisationen mitgeliefert. Eingeleitet wird die CD mit einem Text: "Unsere heutigen Schulen sind schon längst ein Sammelbecken für junge Schwerkriminelle geworden - meist ausländische Banden haben hier das sagen. (...) Wir sind keine Ausländerfeinde! Wir lieben das Fremde - in der Fremde."
8. September 2005
Computerspiel erneut zensiert
Wahlsport unzensiert...
7. September 2005
Verbotenes Wahlplakat
Freitag, 26.8.
Der Diebstahl eines Plakatträgers mit dem Klaus Steack-Plakat wird festgestellt.
Samstag, 27.8.
Anzeige bei der Polizei
Montag, 28.8.
Pressemitteilung über den Polizeibericht zum Diebstahl
Dienstag, 29.8.
Bei der Polizeistation Haßfurt meldet sich ein CSU-Verantwortlicher, dass er den Plakatständer wegen unzulässiger Wahlwerbung entfernt hat. Er erklärt, dass er den Plakatträger in der Gemeinde abgibt. Der CSU-Funktionär fordert den Sachbearbeiter in der Gemeinde auf, den nochstehenden zweiten Plakatträger mit dem gleichen Steack-Plakat ebenfallszu entfernen. Das zweite Steack-Plakat wird in die Gemeindeverwaltung gebracht.
Donnerstag, 1.9.
Die Aktion wurde nach Rücksprache mit dem Landratsamt Haßfurt, demWahlkreisleiter Bad Kissingen und nach Rücksprache von diesem mit dem Landeswahlleiteramt in München schließlich durchgeführt.
Gemeindesachbearbeiter:
"Habe die Aufforderung des Wahlleiters Krebs erhalten, die Plakate dürfen nicht mehr aufgestellt werden. Falls die Plakatträger abgeholt werden und erneut aufgestellt würden, müssten diese wieder durch die Gemeindeeingezogen werden."
Begründung:
Es darf keine Partei-Negativwerbung auf öffentlichem Grund aufgestellt werden. Es ist nicht ersichtlich, welche Partei das Plakat aufgestellt hat.